Ihr Weg zur Frührente

Derzeit gibt es zwei Arten der Frühente:

  1. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Eine Erwerbstätigkeit von mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich ist zumutbar.
  2. Rente wegen voller Erwerbsminderung: Eine Erwerbstätigkeit von weniger als drei Stunden täglich ist zumutbar.

Ablauf vom Erstkontakt bis zur Bewilligung der Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Erstkontakt mit uns: telefonisch, schriftlich oder per Mail – wie Sie wollen.
  • Bestandsaufnahme: Prüfung Ihrer Unterlagen, des Erfassungsbogens, der aktuellen Beschwerden und der persönlichen Situation
  • Abgleich der Daten und Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Ausarbeitung Ihrer persönlichen Verrentungs-Strategie
  • Rentenantrag des Versicherten an die Gesetzliche Rentenversicherung
  • Prüfung des Antrags durch Gutachter und Rentenversicherungsträger; Entscheidung über die Erfolgsaussichten einer Rehabilitations-Maßnahme (REHA) bzw. ob der Rentenantrag sofort bewilligt oder darüber nach der REHA entschieden wird
  • Beratung in Vorbereitung auf die REHA und Intensivbetreuung bis zum Ende der Maßnahme einschließlich Training im Vorfeld psychologischer Tests
  • Abschließende Prüfung durch Gutachter und Rentenversicherungsträger, ob die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Sinne von “Reha vor Rente” erreicht wurde, Bewilligung oder Ablehnung des Antrags

Erste Schritte

Bevor Sie eine Frühberentung anstreben, klären Sie bitte Ihre finanzielle Situation nach der Bewilligung. Bei leistungsrechtlichen Fragen können Sie sich an folgende Auskunfts- und Beratungsstellen wenden, die für die unmittelbare Betreuung von Versicherten und Rentnern zuständig sind:

  • Von den Rentenversicherungsträgern direkt eingerichtete Stellen – mit den Außendienstmitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung (früher BFA und LVA) können Termine vereinbart werden, falls es keine festen Sprechzeiten gibt. Häufig sind diese in den Geschäftsstellen der Krankenkasse zu finden.
  • Sprechstunden ehrenamtlicher Versichertenältester, private Rentenberatungsbüros Die Versichertenältesten sind ehrenamtlich tätige Bürger. Sie sind Teil der demokratisch organisierten Selbstverwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie üben ihr Ehrenamt in ihrer Freizeit aus und haben die Aufgabe, die Versicherten bzw. Leistungs-berechtigten unentgeltlich zu beraten, Rentenanträge entgegenzunehmen usw. Ihre Sprechstunden werden in der eigenen Wohnung, in Rathäusern, Geschäftsstellen der Krankenkassen, Betrieben und in sozialen Einrichtungen abgehalten. Sie sind keine privaten Rentenberater! (Adressen bei der Stadtverwaltung oder dem Leistungsträger/Versicherung)
  • auf Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzleien (Adresse – gelbe Seiten, Branchenbuch)
  • Private Rentenberater: Freiberuflich tätige, staatlich geprüfte Sozial- und Rentenexperten. Sie bekommen ein Honorar für Ihre Leistung. http://www.rentenberater.de/relaunch/adressen/adressen.php
  • Versicherungsämter: Sie unterstehen Stadt- bzw. Kreisverwaltungen