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Rentenantrag
Um Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, müssen Sie sich vorab die entsprechenden Formulare besorgen. Anlaufstellen sind hierfür die Krankenkasse, Rentenberatungsstellen sowie die Gemeindeverwaltung. (siehe Kapitel „die Beratungsstellen zur gesetzlichen Rentenversicherung“) Zudem benötigen Sie folgende Unterlagen um Ihre Antrag zu vervollständigen:
Versicherungsunterlagen, Nachweise über Ersatzzeiten und Anrechnungszeiten
Mit dem Rentenantrag sind Versicherungsunterlagen sowie Nachweise über Ersatzzeiten und Anrechnungszeiten dann nicht einzusenden, wenn sie der Deutschen Rentenversicherung in einem Kontenklärungsverfahren (Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist oder war, hat dort ein individuelles Rentenversicherungskonto. Darin werden die persönlichen Daten, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift usw. erfasst und auch alle rentenrechtlichen Zeiten wie Beitrags- und Ausbildungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehungsleistungen) bereits vorgelegen haben.
Ist die Vorlage von Versicherungsunterlagen (z. B. Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Beitragsbescheinigungen) erforderlich, sollten Sie diese im Original einsenden. Versicherte, die die erforderlichen Daten mit Eintragungen in dem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung nachweisen, sind berechtigt, in einer Ablichtung des Ausweises (mit Übereinstimmungsbestätigung) die Daten unkenntlich zu machen, die für den Träger der Rentenversicherung nicht erforderlich sind. Bei sonstigen Unterlagen (z. B. Nachweise über Ersatzzeiten und Anrechnungszeiten) und Urkunden genügen auch Fotokopien oder Abschriften, sofern deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt ist. Sie sollten diese Bestätigungen (keine amtliche Beglaubigung) durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, ihre Versichertenältesten sowie durch die anderen Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen), aber auch durch die Versicherungsämter bzw. die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen und die deutschen Auslandsvertretungen vornehmen zu lassen; die Bestätigung erfolgt kostenlos. Es reicht nicht aus, wenn die Bestätigung der Übereinstimmung der Fotokopie oder Abschrift mit dem Original von Ihnen selbst oder von einem Rechtsanwalt, Rechtsbeistand oder Rentenberater vorgenommen wird. Soweit sie in Berlin wohnen, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.
Urkunden
Sofern eine Bestätigung der Personenstandsdaten unter Ziffer 2 des Rentenantrags nicht vorgenommen wurde, sind Personenstandsurkunden vorzulegen. Sollten Sie keine Geburts- oder Heiratsurkunde besitzen, die Sie als Original oder als Fotokopie oder Abschrift mit Übereinstimmungsbestätigung einsenden können, ist auch eine bestätigte Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses ausreichend.
Antrag auf ErwerbsunfähigkeitsrenteWeitere Informationen
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