Tipps und Hinweise
Wenn Sie die Frühberentung ohne unsere Hilfe erreichen möchten, sollten Sie folgende Tipps unbedingt beachten:
- Klären Sie vorher alle körperlichen und psychischen Beschwerden! Keine Erkrankung darf im Rahmen einer Vorbereitung zur gutachterlichen Untersuchung kassenärztlich unabgeklärt oder unattestiert bleiben. Auch dann nicht, wenn Sie glauben, dass irgendeine schwere Erkrankung sowieso ausreichend sei für einen positiven Rentenbescheid. Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre psychischen sowie psychosomatischen Störungen vor der Begutachtung richtig wahrgenommen werden. Auch heute kommt es noch vor, dass Ärzte Zusammenhänge nicht erkennen. Ein Beispiel: Herr Doktor, ich schlafe in der letzen Zeit immer schlechter und habe auch so oft Kopfschmerzen und fühle mich ständig so matt. Ein weniger guter Arzt verschreibt Ihnen ein Schlafmittel und eins gegen die Kopfschmerzen. Vielleicht empfiehlt er auch noch einen Urlaub. Ein guter Arzt denkt weiter und vermutet einen Zusammenhang der Beschwerden. Er wird durch genaueres Nachfragen versuchen abzuklären, ob Sie nicht evtl. an einer Depression leiden.
- Geben Sie sich nie mit "Verlegenheitsdiagnosen" zufrieden! Eine "vegetative Dystonie" hat soviel Aussagekraft wie die Antwort "mattes Grau", wenn die Antwort schwarz oder weiß lauten sollte. Wenn Sie eine abklärende Diagnostik unterlassen haben, obwohl diese Ihnen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zusteht, kann dies vom Gutachter so verstanden werden, dass Sie Ihre Leiden selbst doch nicht so ernst nehmen und noch keinen entsprechenden Leidensdruck haben. Ein Beispiel: Dem Gutachter kann es durchaus widersprüchlich erscheinen, dass jemand über Jahre mit Magenschmerzen herumläuft und nie eine Magenspiegelung vornehmen ließ, oder sich wegen einer Bronchialasthma-Erkrankung nie einer Lungenfunktionsprüfung, einem Allergietest oder einer Nasen-Nebenhöhlenuntersuchung unterzog.
- Stellen Sie vor Ihrer Begutachtung Ihre Krankengeschichte am besten schriftlich zusammen. Denn gerade bei "schwierigen" oder langjährigen Erkrankungen können wichtige Details bei der Befragung durch den Gutachter verloren gehen oder vergessen werden. Erinnern Sie sich deswegen genau: Wann bemerkte ich meine Krankheit? Welcher Krankheitsverlauf ? Wie und von wem wurde ich wann behandelt (Reihenfolge!).
- Überprüfen Sie, ob der Gutacher auch ein Fachmann auf dem Gebiet Ihrer Haupterkrankung ist. Ein psychisch Kranker sollte sich nicht von einem Orthopäden begutachten lassen! Falls dies bei Ihnen der Fall sein sollte, sollten sie sich mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung setzen.
- Nachdem bei der Versicherung alle Unterlagen eingegangen sind bestimmt diese einen Gutachter. Berechtigt zur Gutachtenerstellung sind Amtsärzte (meistens im Gesundheitsamt), Vertragsärzte (der niedergelassenen Krankenversicherung - Kassenärzte sowie Klinikärzte. Der ausgesuchte Arzt wird ihnen schriftlich einen Termin zukommen lassen. In der Regel ist dieser Termin für morgens anberaumt, da Sie mit nüchternen Magen erscheinen sollten. Falls Sie an dem vorgegebenen Termin nicht erscheinen können, sollten Sie rechtzeitig um Terminverschiebung bitten. Niemals unentschuldigt fehlen! Ihre Rentenversicherungsanstalt ist ansonsten berechtigt Ihren Antrag abzulehnen.
- Stellen Sie sich darauf ein, dass das "Unternehmen Frührente" kein Spaziergang wird. Wie Sie aus den folgenden Statistiken ersehen können, ist insbesondere die Deutsche Rentenversicherung ist ein "harter Gegner". Denken Sie noch mal in aller Ruhe darüber nach, ob Sie nicht doch unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Anteil der Bewilligungen sinkt
Wenn im Jahre 1995 von 100 Anträgen durchschnittlich 58,4 bewilligt wurden, sind es derzeit nur noch 48. Sie erkennen daraus, wie wichtig eine gute Vorbereitung ist. Der wichtigste Punkt bei der Vorbereitung ist die Qualität der Atteste oder Gutachten Ihrer behandelnden Ärzte. Sie müssen stichhaltig sein und so viele unwiderlegbare Fakten wie möglich enthalten.
Grundsätzlich gilt jedoch immer "Reha vor Rente". Bevor es zur Anerkennung Ihrer vollen Erwerbsminderung kommt, wird Ihre Rentenversicherung eine Rehamaßnahme durchführen. Verläuft diese erfolglos (aus Sicht der Versicherung), wird die Erwerbsminderungsrente bewilligt. Es wird also während der gesamten Rehamaßnahme darauf angekommen, dass die behandelnden Ärzte immer wieder den Eindruck gewinnen, dass Ihre Störung oder Krankheit so therapieresistent oder schwerwiegend ist, dass die Ärzte schlussendlich zu der unten im folgenden Diagramm beschriebenen negativen Leistungseinschätzung kommen.