Ihr Weg in die Frührente
Jedes Jahr geben mehr als 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters auf. Für die meisten Berufstätigen ist der Gedanke an Rente wegen Erwerbsminderung meist mit dem Gedanken an "Unfall" verbunden. Erstaunlich, wenn man bedenkt, dass dieser Auslöser für Erwerbsminderungsrente lange nicht an erster Stelle für eine Erwerbsunfähigkeit steht.
Verminderte Erwerbsfähigkeit, oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, ist ein harter Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Häufig fängt der Körper gerade dann an zu streiken, wenn der Höhepunkt der beruflichen Laufbahn erreicht ist. Doch nicht nur ein nachlassender körperlicher Gesundheitszustand ist ein Grund für eine erfolgreiche Frühberentung. Als Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung sind psychische Störungen oder Erkrankungen in gleicher Weise anerkannt wie körperliche Krankheiten. Sie gehören zu der Gruppe mit dem größten Wachstum der letzen 15 Jahre.
Anstieg der seelischen Erkankungen als Frühberentungsgrad
Dass diese Zahl aufgrund immer schwieriger werdenden Arbeitsbedingungen, Angst vor Jobverlust und zusätzlichen Belastungen in Form von Mobbing oder "Downgrading" ansteigt, ist nichts anderes als logische Konsequenz.
Frauen sind von Erwerbsminderung wegen seelischer Erkrankungen häufiger betroffen als Männer, was aber nicht etwa an einer geringerer Belastbarkeit liegt, sondern eher daran, das es Männern wesentlich schwerer fällt, psychische Symptome zu erkennen und anzuerkennen. Männer sind oftmals auch nicht bereit, sich trotz klar erkennbarer Symptome eine seelische Erkrankung einzugestehen und einen Arzt aufzusuchen. Sie setzen es mit persönlichem Versagen gleich und sorgen dadurch nicht selten sogar für eine Chronifizierung der Erkrankung.
2003 Aufteilung der Erkrankungen bei Männdern
2003 Aufteilung der Erkrankungen bei Frauen
Unabhängig von den Gründen erkennen zum Glück immer mehr Berufstätige, wie wichtig es ist, sich zusätzlich Privat abzusichern. Ein wichtiger Auslöser ist sicher auch, dass es für die gesetzliche Rentenversicherung (seit 2001) im Krankheitsfall nicht wichtig ist, ob man noch in seinem erlernten Beruf bzw. ausgeübten Tätigkeitsfeld arbeiten kann. Für die Rentenversicherung ist einzig und alleine ausschlaggebend, ob man überhaupt noch irgendeine Erwerbstätigkeit ausführen kann. Man muss im Krankheitsfall also mit einer sogenannten Verweisung in eine andere Tätigkeit rechnen.
Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung sollte man daher strikt darauf achten, dass man eine Versicherung auswählt, die auf jegliche Verweisung verzichtet. Weiterhin sollte man darauf achten, dass die Versicherung den Eintritt des Leistungsfalles nicht von der Einschätzung der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig macht und z.B. dann erst zahlt, wenn die gesetzliche Rentenversicherung die volle Erwerbsminderung anerkennt.
Bevor man eine Frühberentung anstrebt sollte zunächst abgeklärt werden, wie die finanzielle Situation nach der Anerkennung ist. Derzeit gibt es zwei Arten der Frühente:
Die bis zum 31.12.2000 geltende Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde abgeschafft und ersetzt durch die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung". Dies bedeutet, Sie können noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
Das gleiche gilt für die bis zum 31.12.2000 gezahlte "Renten wegen Erwerbsunfähigkeit". Sie wurde ersetzt durch die "Rente wegen voller Erwerbsminderung". Dies bedeutet, Sie können weniger als drei Stunden täglich arbeiten.
Wenn Sie leistungsrechtliche Fragen haben, stehen Ihnen mehre Anlaufstellen bzw. Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. Die unmittelbare Betreuung von Versicherten und Rentnern erfolgt durch sog. Auskunfts- und Beratungsstellen. Diese helfen, die notwendigen Formalitäten gemäß den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und verschiedenen Versicherungsklauseln zu erledigen und setzen Sie über die rechtlichen Konsequenzen in Kenntnis. Um nachträgliche rechtliche Auseinadersetzungen zu vermeiden, sollten Sie sich vorher ausführlich beraten lassen.
Anlaufstellen sind:
- von den Rentenversicherungsträgern direkt eingerichtete Stellen
Mit den Außendienstmitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung (früher BFA und LVA) können Termine vereinbart werden, falls es keine festen Sprechzeiten gibt. Häufig sind diese in den Geschäftsstellen der Krankenkasse zu finden. - Sprechstunden ehrenamtlicher Versichertenältesten, private Rentenberatungsbüros
Die Versichertenältesten sind ehrenamtlich tätige Bürger. Sie sind Teil der demokratisch organisierten Selbstverwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie üben ihr Ehrenamt in ihrer Freizeit aus und haben die Aufgabe, die Versicherten bzw. Leistungs-berechtigten unentgeltlich zu beraten, Rentenanträge entgegenzunehmen usw. Ihre Sprechstunden werden in der eigenen Wohnung, in Rathäusern, Geschäftsstellen der Krankenkassen, Betrieben und in sozialen Einrichtungen abgehalten. Sie sind keine privaten Rentenberater! (Adressen bekommt man bei der Stadtverwaltung oder dem Leistungsträger/Versicherung) - auf Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzleien
(Adresse - gelbe Seiten, Branchenbuch) - Die privaten Rentenberater
Dieses sind staatlich geprüfte Sozial- und Rentenexperten Sie sind freiberuflich tätig und bekommen ein Honorar für Ihre Leistung. (Adressen-Branchenbuch) - Versicherungsämter
Sie gehören zur Stadt- bzw. Kreisverwaltung